1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von der Augenoptik Eckersbach, Scheffelstraße 46, 08066 Zwickau (nachstehend ″AOE″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.
2. Datenschutz
AOE nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.
3. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen AOE und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz
von AOE. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines AOE Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.
5. Gültigkeitszeitraum
AOE Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich AOE vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website www.augenoptik-eckersbach.de/gutschein rechtzeitig angekündigt wird.
6. Einlösung
AOE Gutscheine können in unserem Geschäft eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich;
Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Gutscheinkarten dienen lediglich zur Verrechnung mit Bestellaufträgen bei AOE. Eventuelle Restguthaben verfallen durch Einlösen der Gutscheinkarte.
Bei Verlust eines AOE Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Gutscheinkarten sind nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.
7. Berechtigung bei Einlösung
AOE ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und AOE unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist.
Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
8. Erfüllung
Beim Kauf eines AOE Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von AOE zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
9. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines AOE Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
10. Firmenkunden
Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene AOE Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch AOE.
Stand: 03/2023
Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.